Boris´ Infopaket | 17.09.19

Die Dateien haben wir für Euch hier hinterlegt:
https://www.dropbox.com/sh/l8ucaypa2rjkfqn/AABsXEjekK9fdig249W94iira?dl=0

Liebe Freund*innen der ASG,

anbei gerne wieder einiges einschlägige Material (Teil I) zu Eurer Kenntnis:

  • Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung
  • Jahresbericht des PKV-Instituts
  • DPR/ver.di/DKG: Eckpunkte für die Entwicklung eines Instrumentes zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung
  • Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Kabinettsfassung Angehörigen-Entlastungsgesetz
  • Kleine Anfrage mit Antwort FDP Studien des BMG
  • Grüne: Autorenpapier zur Gesundheitsversorgung in ländliche Regionen
  • PM KBV und GKV-SV zu Honorarverhandlungen für 2020
  • Positionspapier Pflege SPD-Bundestagsfraktion
  • RefE für Ersatzvornahme zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Mit solidarischen Grüßen
Euer
Boris Velter

Der neue Landesvorstand der ASG Rheinland-Pfalz

Wir gratulieren den neu gewählten Mitgliedern des ASG-Landesvorstands!

Vorsitzender:
Jan Schabbeck

Stellvertretende Vorsitzende:
Christiane Brand und Werner Burk

Beisitzer:
Brand Christian
Buske Angelika
Höcker Andreas
Hutmacher Frank
Dr. Lorenz Martin
Dr. rec.cur. Mai Markus
Mattern Hans
Dr. Rodday Björn
Scharwatz Denise
Sponholz Jörg
Staub Peter Andreas

Vergabe der Medizinstudienplätze muss neu geregelt werden

Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin ist nur teilweise mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zahlreiche Änderungen.

Der Numerus clausus im Studienfach Medizin ist mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl nur bedingt vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit der Klage zweier Studienbewerber teilweise recht (AZ: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14). Der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof verlangte nun zahlreiche Änderungen des Zulassungsverfahrens, die Bund und Länder bis zum 31. Dezember 2019 vorlegen müssen. Zuvorderst müsse sichergestellt sein, dass Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierter Form“ stattfinden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren.

In dem Urteil aus Karlsruhe heißt es, grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Allerdings müsse die Zahl der Wartesemester enger begrenzt, die Abiturnote nicht das einzige Kriterium und zugleich über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sein.  Zudem dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht.“

Quelle: www.zeit.de/campus/2017-12/bundesverfassungsgericht-medizin-nc-in-teilen-verfassungswidrig

Sport, Prävention und Gesundheitsförderung als Pflichtaufgabe der Kommune

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Vereinsleben und Bürgerinnen und Bürger haben sich auf Einladung des Bundestagskandidaten der SPD, Marcus Held und der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Rheinland-Pfalz zur Veranstaltung „Kinder und Jugendliche stärken und fördern“ in der Vereinsgaststätte des 1. WSC Poseidon zusammengefunden.

(Bild von links nach rechts: Kai Hornuf, Ramona Hartwig, Ingo Strasser, Sabine Maur, Marcus Held (MdB), Ulla Schmidt (MdB), Jan Schabbeck (ASG Rhl.-Pf.), Christiane Brandt (ASG Worms), Manfred Pfeiffer)

Ehrengast Ulla Schmidt, MdB begrüßt in ihrem Grußwort das Engagement von Christiane Brandt bei der Bildung der ASG in Worms. Nur wenn an der Basis auf kommunaler Ebene Ideen entstehen, können diese in die Politik auf Landes- und Bundesebene weitergegeben werden. Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen sind. „Armut macht krank!“ und das betrifft Kinder und Erwachsene in gleicher Weise. Wir müssen in die Kindertagesstätten und Schulen gehen, um für alle Kinder und Jugendliche die gleichen gesundheitlichen Chancen zu bieten. Gerade für sozial benachteiligte Kinder, aber auch für Alleinerziehende und Familien in denen beide Elternteile ohne Unterstützung von Großeltern arbeiten, kann die Ganztagesschule eine Chance sein. Die Vernetzung der Schulen mit Vereinen ist ein wichtiges Kriterium, denn sie können beim Bewegungsangebot, aber auch bei Integration und Migration eine große Unterstützung kommunaler Einrichtungen sein. Vereine und das Ehrenamt nehmen in unserer Gesellschaft einen großen Stellenwert ein. Für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten hat die Bundesregierung 2015 das Präventionsgesetz auf den Weg gebracht. Sozialversicherungsträger werden verpflichtet, sich finanziell an Maßnahmen und Projekten in den Lebenswelten zu beteiligen. Eine wichtige Aufgabe wird die Umsetzung im Rahmen der Gesundheitspolitik auf kommunaler Ebene sein.

Genau dieser Aufgabe widmet sich Christiane Brandt, Gesundheitspädagogin und Fachwirtin für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK) aus Worms. Sie ging in ihrem Vortrag zunächst mehr auf die Entwicklung von Kinder und Jugendlichen ein. Es ist wichtig, dass Eltern ihren Kindern altersgerechte Bewegungs- und Musikangebote machen, denn der Erfolg hängt in erster Linie von der Reifeentwicklung des Kindes ab. Vorhandene motorische Fähigkeiten stärken das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl. Unsere Wormser Vereine sind mit einem breit gefächerten Angebot sehr gut aufgestellt. Im Breiten- und Leistungssport aber auch im musikalischen Bereich leisten sie eine hervorragende Arbeit. „Ich hoffe, dass künftig Vereine nicht mehr nur als Dienstleister angesehen werden. Die Eltern müssen erkennen, dass Vereine nur durch ihr Engagement leben und bestehen können und sie selbst ein wichtiges Vorbild für ihre Kinder sind.“

Sabine Maur, Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche aus Mainz, kommt zur klaren Botschaft. „Der großen Mehrzahl der Kinder in Deutschland geht es gut. Wir müssen lernen, alles in der richtigen Relation zu sehen.“ Von seelischen Erkrankungen betroffen sind etwa 15-20% der Kinder und Jugendlichen. Sie können z.B. Hilfe finden in Beratungsstellen, bei Kinderpsychotherapeuten und Kinderpsychiatern. Leider sind die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz noch häufig zu lang. Besonders schwierig wird es, wenn Kinder aufgrund prekärer Lebensverhältnisse und weiterer psychosozialer Risikofaktoren einen schlechten Start ins Leben haben. Um diese Kinder müssen wir uns besonders kümmern, Jugendämter, Kindertagesstätten, Schulen, Vereine und Therapeuten. Die Frühen Hilfen, wie sie auch in Worms zum kommunalen Angebot gehören, sind unabdingbar. Wenn es uns gelingt, diese Kinder psychosozial zu unterstützen, ihnen empathische Erwachsene an die Seite zu stellen und ihre Kompetenzen und ihren Selbstwert durch Hobbies wie Sport oder Musik zu verbessern, steigen deren Gesundheitschancen und Chancen auf ein gutes geordnetes Leben um ein Vielfaches. Das „zahlt“ sich für die Gesellschaft in jeder Hinsicht langfristig aus. Worms steht laut dem 2. Kinder- und Jugendbericht an dritter Stelle der von Kinderarmut betroffenen Kommunen, in der anschließenden Diskussion räumt Brandt ein: „Worms ist im Bereich Kinder, Jugend und Soziales auf einem guten Weg, doch es Bedarf noch größerer, personeller und finanzieller Anstrengungen. Als ASG Worms möchten wir diesen Weg unterstützen.“ Sport, Prävention und Gesundheitsförderung müssen zu einer Pflichtaufgabe der Kommune werden, das wünscht sich nicht nur der anwesende Sportdezernent Uwe Franz.

Rechtliche Betreuung – Tipps und Erfahrungen aus der Praxis | Diskussionsrunde mit Gustav Herzog (MdB)

Pflege ist ein ur-sozialdemokratisches Thema und es kann jeden von uns jeden Moment erwischen.“ Mit diesen Worten zeigt Gustav Herzog (MdB) zu Beginn der Veranstaltung die unmittelbare Relevanz des Themas „Rechtliche Betreuung“ auf. Dennoch beschäftigen sich viel zu wenige Menschen
damit, wie sie im Pflegefall betreut werden möchten. Anhand zahlreicher Beispiele gaben die Pflegedirektorin des Westpfalz-Klinikums, Andrea Bergsträßer, der Fachanwalt für Medizinrecht, Jan Schabbeck, und der
Pflegesachverständige, Thorsten Müller, am Donnerstag in der Stadtmission Einblicke in Fälle aus ihrer alltäglichen Praxis.

Im Anschluss gab es bei der gemeinsamen Veranstaltungder ASG Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen) des Landesverbands RLP und dem Unterbezirk Kaiserslautern ausreichend Zeit zur Diskussion mit den Profis aus der Praxis. Zahlreiche Tipps und Dingedie zu beachten sind wurden angesprochen und konnten individuell nachgefragt werden.

Bei rechtlicher Betreuung und Patientenverfügungen geht es um Würde und Selbstbestimmung, aber auch darum ein Bewusstsein zu gewinnen für die Situation von Pflegebedürftigen. Tausende Ehrenamtliche sowie tausende
Professionelle sind in diesem Bereich tätig. Wie kann deren Arbeit im Sinne der Patienten und Patientinnen und im Einklang mit dem Auftrag des medizinischen Fachpersonals ausgestaltet werden?

In seinem Vortrag stellte Jan Schabbeck den Zuhörern verschiedene Fälle und Aspekte der rechtlichen Betreuung vor. Diese wird dann notwendig, wenn aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung das eigene Leben nicht mehr geregelt werden kann, so lautet es im Gesetz. Und somit dreht sich alles um die Kernfrage: wer kann und darf in diesem Fall über mein Leben entscheiden?
Hierbei erörterte der Fachanwalt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. So ist zu beachten, dass bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht kein Betreuer eingesetzt wird. Die
Bevollmächtigte Person darf in allen ihr übertragenen Fällen entscheiden und wird in keiner Weise kontrolliert. Wohingegen die mit der Betreuung beauftragte Person durch ein Gericht in der Ausübung ihrer Aufgaben
überwacht wird.

Andrea Bergsträßer berichtete aus der Praxis als Pflegedirektorin im Westpfalz-Klinikum. Dort gehört die Frage nach einer Vorsorgevollmacht oder einer
Patientenverfügung zum Standard bei der Aufnahme in die Klinik – auch bei Routineeingriffen. Und auch wenn diese Frage im ersten Moment erschreckend wirkt, bezeugt die tägliche Realität des Klinikalltags, ihre Notwendigkeit für
Menschen aller Altersstufen. „Geschätzt haben 9 von 10 Patienten keine Regelungen in Form von oder Betreuungsverfügung getroffen“, so
Bergsträßer. Dann sind im Fall der Fälle die nächsten Angehörigen und das medizinische Personal gefragt, die Wünsche des Patienten oder der Patientin so gut es geht zu erahnen und entsprechend zu handeln.

Wie fühlt sich ein Mensch, der in Betreuung ist? Wie ist es fixiert zu werden, auch wenn es aus medizinischer Notwendigkeit ist und wie geht man mit anderen Wertvorstellungen der zu Betreuenden um? Wie Betreuung im Alter gestaltet werden kann ohne Fixierung, auch wenn diese medizinisch notwenig scheint, erläuterte Thorsten Müller. In seiner Tätigkeit als Hochschuldozent im
Pflegebereich lässt der Pflegefachwirt seine Studierenden diese Situationen nacherleben. Sie spüren schnell, welche tödliche Gefahren eine Fixierung bergen kann. Immer wieder hat er in Begutachtungen auch mit Grenzfällen und
Grenzüberschreitungen in der Pflege von Menschen zu tun und weist eindrücklich auf den Nutzen der Einsetzung von rechtlicher Betreuung hin.

Nach den informativen Vorträgen und der Diskussion vieler Fragen formulierten die Experten zusammenfassend ein 4-Schritte-Programm, wie jede und jeder für sich selbst das Thema angehen kann:

1. Sich selbst Gedanken machen über die eigenen Wünsche für den Fall der Pflegebedürftigkeit. (Gesetzeskonforme Vorlagen für eine Verfügung findet
man auf der Homepage des Bundesjustizministeriums)

2. Mit einem Profi, am besten dem Hausarzt, besprechen was sich hinter den medizinischen Maßnahmen verbirgt und was folglich für einen selbst in Frage kommt.

3. Falls gewünscht können Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten mit einem Anwalt oder einer Anwältin fixiert werden.

4. Zu guter letzt sollte das persönliche Umfeld darüber informiert werden, dass eine Patientenverfügung vorliegt und ein Hinweis dazu sollte in den persönlichen Wertsachen, z.B. Portemonnaie, mitgeführt werden (Ausweise sind auch bei der Bundesnotariatskammer erhältlich).

Pressemitteilung des UB-Kaiserslautern

Ihr Bundestagskandidat Jan Pauls lädt Sie ein zum Informationsabend: „Selbstbestimmt am Lebensabend“

OV Wittlich / Donnerstag, 20.07.17 / Zeit & Ort folgen

Mit
Thorsten Müller
Zertifizierter Pflegesachverständiger (TÜV); Zertifizierte Fachkraft für Pflegebedürftigheit (TÜV)

Jan. P. Schabbeck
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Themen:

  • Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung und wie kann ich mich gegen eine falsche Einstufung wehren?
  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Statistisch betrachtet werden die Menschen in Deutschland immer älter. Dabei bleiben die meisten von ihnen auch immer länger gesund. Das sind gute Nachrichten. Kommt es dann doch zur dauerhaften Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit ist es den Menschen wichtig, so viel Selbständigkeit wie möglich zu behalten. Das gilt auch dann, wenn die Krankheit zu dauerhaften Einschränkungen führt, die eine Pflege notwendig machen und vielleicht sogar dazu führen, dass die Betroffenen nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Schließlich haben viele auch eine Vorstellung, wie sich das Ende des Lebens gestalten soll.

Dabei spielt die finanzielle Situation eine wesentliche Rolle. Neben der allgemeinen Altersvorsorge verfügen die meisten Menschen in Deutschland über eine Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber: Wann und wie viel zahlt diese und wie verhalte ich mich, wenn ich der Meinung bin, dass mir mehr zusteht?

Was passiert zudem, wenn ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer kümmert sich darum, dass ich medizinisch so behandelt werde wie ich das möchte?

Jan Schabbeck erneut zum Vorsitzenden gewählt

Wir gratulieren Jan Schabbeck zu seiner erneuten Wahl zum Vorsitzenden der ASG Rheinland-Pfalz! Er wurde auf unserer Vollversammlung am 29.11.2016 einstimmig wiedergewählt.
Es hat uns mit besonderer Freude erfüllt, unsere Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu diesem besonderen Anlass in unseren Reihen begrüßen zu dürfen!

 

Wir gratulieren Malu Dreyer!

Die Wähler haben entschieden! Auch für die kommende Legislaturperiode bleibt Malu Dreyer unsere Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz.

Damit haben die Bürger*innen auch weiterhin die Gewissheit, dass Gesundheitspolitik ein zentrales Thema im Land bleiben wird.
Wir freuen uns für Malu und gratulieren aufs Herzlichste!

Wolfgang Schwarz und Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler: „Gut versorgt in Rheinland-Pfalz“

Landau. „Gut versorgt in Rheinland-Pfalz: Gestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in der Zukunft !“: In der gut besuchten Veranstaltung in Landau stellten die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Landtagsabgeordneter Wolfgang Schwarz MdL die wichtigsten Zukunfts-Herausforderungen der Gesundheitspolitik in Rheinland-Pfalz vor.

http://www.pfalz-express.de/…