Ihr Bundestagskandidat Jan Pauls lädt Sie ein zum Informationsabend: „Selbstbestimmt am Lebensabend“

OV Wittlich / Donnerstag, 20.07.17 / Zeit & Ort folgen

Mit
Thorsten Müller
Zertifizierter Pflegesachverständiger (TÜV); Zertifizierte Fachkraft für Pflegebedürftigheit (TÜV)

Jan. P. Schabbeck
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Themen:

  • Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung und wie kann ich mich gegen eine falsche Einstufung wehren?
  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Statistisch betrachtet werden die Menschen in Deutschland immer älter. Dabei bleiben die meisten von ihnen auch immer länger gesund. Das sind gute Nachrichten. Kommt es dann doch zur dauerhaften Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit ist es den Menschen wichtig, so viel Selbständigkeit wie möglich zu behalten. Das gilt auch dann, wenn die Krankheit zu dauerhaften Einschränkungen führt, die eine Pflege notwendig machen und vielleicht sogar dazu führen, dass die Betroffenen nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Schließlich haben viele auch eine Vorstellung, wie sich das Ende des Lebens gestalten soll.

Dabei spielt die finanzielle Situation eine wesentliche Rolle. Neben der allgemeinen Altersvorsorge verfügen die meisten Menschen in Deutschland über eine Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber: Wann und wie viel zahlt diese und wie verhalte ich mich, wenn ich der Meinung bin, dass mir mehr zusteht?

Was passiert zudem, wenn ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer kümmert sich darum, dass ich medizinisch so behandelt werde wie ich das möchte?