Rechtliche Betreuung – Tipps und Erfahrungen aus der Praxis | Diskussionsrunde mit Gustav Herzog (MdB)

Pflege ist ein ur-sozialdemokratisches Thema und es kann jeden von uns jeden Moment erwischen.“ Mit diesen Worten zeigt Gustav Herzog (MdB) zu Beginn der Veranstaltung die unmittelbare Relevanz des Themas „Rechtliche Betreuung“ auf. Dennoch beschäftigen sich viel zu wenige Menschen
damit, wie sie im Pflegefall betreut werden möchten. Anhand zahlreicher Beispiele gaben die Pflegedirektorin des Westpfalz-Klinikums, Andrea Bergsträßer, der Fachanwalt für Medizinrecht, Jan Schabbeck, und der
Pflegesachverständige, Thorsten Müller, am Donnerstag in der Stadtmission Einblicke in Fälle aus ihrer alltäglichen Praxis.

Im Anschluss gab es bei der gemeinsamen Veranstaltungder ASG Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen) des Landesverbands RLP und dem Unterbezirk Kaiserslautern ausreichend Zeit zur Diskussion mit den Profis aus der Praxis. Zahlreiche Tipps und Dingedie zu beachten sind wurden angesprochen und konnten individuell nachgefragt werden.

Bei rechtlicher Betreuung und Patientenverfügungen geht es um Würde und Selbstbestimmung, aber auch darum ein Bewusstsein zu gewinnen für die Situation von Pflegebedürftigen. Tausende Ehrenamtliche sowie tausende
Professionelle sind in diesem Bereich tätig. Wie kann deren Arbeit im Sinne der Patienten und Patientinnen und im Einklang mit dem Auftrag des medizinischen Fachpersonals ausgestaltet werden?

In seinem Vortrag stellte Jan Schabbeck den Zuhörern verschiedene Fälle und Aspekte der rechtlichen Betreuung vor. Diese wird dann notwendig, wenn aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung das eigene Leben nicht mehr geregelt werden kann, so lautet es im Gesetz. Und somit dreht sich alles um die Kernfrage: wer kann und darf in diesem Fall über mein Leben entscheiden?
Hierbei erörterte der Fachanwalt die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. So ist zu beachten, dass bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht kein Betreuer eingesetzt wird. Die
Bevollmächtigte Person darf in allen ihr übertragenen Fällen entscheiden und wird in keiner Weise kontrolliert. Wohingegen die mit der Betreuung beauftragte Person durch ein Gericht in der Ausübung ihrer Aufgaben
überwacht wird.

Andrea Bergsträßer berichtete aus der Praxis als Pflegedirektorin im Westpfalz-Klinikum. Dort gehört die Frage nach einer Vorsorgevollmacht oder einer
Patientenverfügung zum Standard bei der Aufnahme in die Klinik – auch bei Routineeingriffen. Und auch wenn diese Frage im ersten Moment erschreckend wirkt, bezeugt die tägliche Realität des Klinikalltags, ihre Notwendigkeit für
Menschen aller Altersstufen. „Geschätzt haben 9 von 10 Patienten keine Regelungen in Form von oder Betreuungsverfügung getroffen“, so
Bergsträßer. Dann sind im Fall der Fälle die nächsten Angehörigen und das medizinische Personal gefragt, die Wünsche des Patienten oder der Patientin so gut es geht zu erahnen und entsprechend zu handeln.

Wie fühlt sich ein Mensch, der in Betreuung ist? Wie ist es fixiert zu werden, auch wenn es aus medizinischer Notwendigkeit ist und wie geht man mit anderen Wertvorstellungen der zu Betreuenden um? Wie Betreuung im Alter gestaltet werden kann ohne Fixierung, auch wenn diese medizinisch notwenig scheint, erläuterte Thorsten Müller. In seiner Tätigkeit als Hochschuldozent im
Pflegebereich lässt der Pflegefachwirt seine Studierenden diese Situationen nacherleben. Sie spüren schnell, welche tödliche Gefahren eine Fixierung bergen kann. Immer wieder hat er in Begutachtungen auch mit Grenzfällen und
Grenzüberschreitungen in der Pflege von Menschen zu tun und weist eindrücklich auf den Nutzen der Einsetzung von rechtlicher Betreuung hin.

Nach den informativen Vorträgen und der Diskussion vieler Fragen formulierten die Experten zusammenfassend ein 4-Schritte-Programm, wie jede und jeder für sich selbst das Thema angehen kann:

1. Sich selbst Gedanken machen über die eigenen Wünsche für den Fall der Pflegebedürftigkeit. (Gesetzeskonforme Vorlagen für eine Verfügung findet
man auf der Homepage des Bundesjustizministeriums)

2. Mit einem Profi, am besten dem Hausarzt, besprechen was sich hinter den medizinischen Maßnahmen verbirgt und was folglich für einen selbst in Frage kommt.

3. Falls gewünscht können Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten mit einem Anwalt oder einer Anwältin fixiert werden.

4. Zu guter letzt sollte das persönliche Umfeld darüber informiert werden, dass eine Patientenverfügung vorliegt und ein Hinweis dazu sollte in den persönlichen Wertsachen, z.B. Portemonnaie, mitgeführt werden (Ausweise sind auch bei der Bundesnotariatskammer erhältlich).

Pressemitteilung des UB-Kaiserslautern