Gesundheitskarte für Asylsuchende

Die ASG unterstützt die Landesregierung bei Ihrer Forderung nach einer bundesweiten  Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende. Um Kommunen teure Verwaltungswege zu ersparen und den Flüchtlingen einen selbstbestimmten Arztbesuch zu ermöglichen, sollte diese schnellstmöglich ausgegeben werden.

Kostenträger bleiben bei diesem Konzept wie bisher sowohl die Kommune als auch der Bund und die GKV. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind Flüchtlinge mit einer Gesundheitskarte jedoch nicht länger darauf angewiesen, bei gesundheitlichen Problemen zunächst zum Sozialamt zu gehen und um die Ausstellung eines Behandlungsscheines zu bitten.

Freiwillige Vereinbarungen reichen nicht aus. Um ein bundesweit einheitliches System durchzusetzen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung.